Grundsätze der Vereinsjugend

 

  1. Fairness
    Alle Mitglieder der Vereinsjugend haben sich Fair zueinander zu verhalten. Schwächere oder benachteiligte sind zu unterstützen und die besonderen Fähigkeiten (sportliche und auch menschliche) sind zu fördern. Dieser Grundsatz gilt auch im Umgang mit den Mitgliedern des Vereins sowie mit sportlichen Gegnern, Schiedsrichtern und Zuschauern bei sportlichen Wettkämpfen.
  2. Respekt
    Alle Mitglieder der Vereinsjugend sind gleich! Um den Respekt gegenüber anderen Personen innerhalb der Vereinsjugend sowie im Verein und bei sportlichen Wettkämpfen zu wahren, wird ausschließlich die Sprache Deutsch verwendet. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder unterschiedlicher politischer, konfessioneller oder beruflicher Interessen und insbesondere unterschiedlicher Herkunft (Rassismus) finden nicht statt.
  3. Freiheit
    Jedes Mitglied hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen des Grundsatzes zum Respekt und kann frei darüber entscheiden, sich aktiv in der Vereinsjugend zu beteiligen oder nicht.
  4. Teamgeist
    Besonders in den Mannschaftssportarten aber auch bei den Einzelsportarten ist der Teamgeist besonders zu fördern. Ziel muss sein, dass die Kinder und Jugendlichen den Umgang in einer sozialen Gemeinschaft lernen und selbst fördern.
  5. Spaß
    Vor jedem sportlichen Erfolg steht der Spaß an der sportlichen Betätigung und der Gemeinschaft.
  6. Verhaltensregeln des Kindeswohls
    Um das Kindeswohl zu schützen hat sich jede erwachsene Person, die in der Jugendarbeit tätig ist, zur Einhaltung des Verhaltenskodexes gem. § 18 Abs. 6 der Vereins-Satzung durch Unterschrift zu verpflichten.
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